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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11.OVG (https://dejure.org/2011,7107)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.05.2011 - 8 B 10385/11.OVG (https://dejure.org/2011,7107)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 8 B 10385/11.OVG (https://dejure.org/2011,7107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 BauGB, § 80 Abs 5 VwGO
    Zurückstellungsbescheid bei wesentlicher Änderung der Planung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Beschluss nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hindert die Behörde nicht an dem Erlass eines neuen Bescheids und der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; Etwas anderes gilt bei Aufhebung eines nicht sofort vollziehbaren Bescheids und der Ersetzung ...

  • esovgrp.de

    BauGB § 15,BauGB § 17,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 5,VwGO § 80 Abs 7,VwGO § 121
    Anordnung, aufschiebende Wirkung, Aussetzung, Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht, Bindung, Bindungswirkung, Eilbeschluss, Eilverfahren, faktische Zurückstellung, Missbrauch, neuer Verwaltungsakt, Neuerlass, Planungsziel, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 15; BauNVO § 1 Abs. 9; VwGO § 80
    Möglichkeit zum Erlass eines neuen Bescheids und Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit unter Aufhebung des früheren Bescheids durch die Behörde bei Vorliegen eines Bechlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wesentliche Planänderung: Zurückstellungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 671
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 69.80

    Gegenstand der Anfechtungsklage - Einberufung zum Zivildienst -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11
    Die Bindungswirkung eines solchen Beschlusses vermag die Behörde deshalb im Grundsatz nicht daran zu hindern, unter Aufhebung des früheren Bescheides einen neuen Verwaltungsakt zu erlassen und dessen sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen (BVerwG, Urteil vom 25.03.1981 - 8 C 69.80 - BVerwGE 62, 80 [85]; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 05.03.1991 - 5 S 323/91- NVwZ 1991, 1000).

    Auf diesen Streitgegenstand könnte sich die Bindungswirkung des gerichtlichen Beschlusses vom 6. Dezember 2010 nur ausnahmsweise für den Fall erstrecken, dass die Antragstellerin den nicht vollziehbaren Bescheid durch einen inhaltsgleichen und für sofort vollziehbar erklärten Bescheid ersetzt hätte, um die Wirkung des gerichtlichen Beschlusses zu unterlaufen (Puttler, in: Sodan / Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 80 Rn. 171; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 05.03.1991, a.a.O., offengelassen in BVerwG, Urteil vom 25.03.1981, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1991 - 5 S 323/91

    Suspensiveffekt - Ersetzung eines Verwaltungsaktes durch die Behörde nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11
    Die Bindungswirkung eines solchen Beschlusses vermag die Behörde deshalb im Grundsatz nicht daran zu hindern, unter Aufhebung des früheren Bescheides einen neuen Verwaltungsakt zu erlassen und dessen sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen (BVerwG, Urteil vom 25.03.1981 - 8 C 69.80 - BVerwGE 62, 80 [85]; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 05.03.1991 - 5 S 323/91- NVwZ 1991, 1000).

    Auf diesen Streitgegenstand könnte sich die Bindungswirkung des gerichtlichen Beschlusses vom 6. Dezember 2010 nur ausnahmsweise für den Fall erstrecken, dass die Antragstellerin den nicht vollziehbaren Bescheid durch einen inhaltsgleichen und für sofort vollziehbar erklärten Bescheid ersetzt hätte, um die Wirkung des gerichtlichen Beschlusses zu unterlaufen (Puttler, in: Sodan / Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 80 Rn. 171; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 05.03.1991, a.a.O., offengelassen in BVerwG, Urteil vom 25.03.1981, a.a.O.).

  • VG Mainz, 06.12.2010 - 3 L 1017/10

    Stadt Mainz muss über Bauantrag für Verbrauchermarkt entscheiden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11
    Das Gericht stellte mit Beschluss vom 6. Dezember 2010 (Az.: 3 L 1017/10.MZ) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her.

    Für die Streitwertfestsetzung hält es der Senat wie schon das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen für sachgerecht, bei Streitigkeiten um Zurückstellungsverfügungen die Hälfte des Wertes für eine Baugenehmigung in Ansatz zu bringen (OVG NRW, Beschluss vom 22.11.2006 - 10 B 2354/06 - juris Rn. 10 und VG Mainz, Beschluss vom 17.02.2011 - 3 L 1017/10.MZ -).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11
    Das Sicherungsbedürfnis fehlt einer Planung deshalb erst dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Urteil vom 17.09.1987 - 4 B 185.87 - juris; zur Veränderungssperre BVerwG, Urteil vom 21.12.1993 - 4 NB 40/93 - NVwZ 1994, 685 f.).
  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 18/79

    Enteignungsentschädigung bei Veränderungssperre; Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11
    Auf diese Frist sind Zeiten so genannter "faktischer Zurückstellungen", also Zeiten, in denen die Behörde den Bescheid nicht hinreichend zügig bearbeitet, sonst wie verzögert oder rechtswidrig ablehnt, anzurechnen (Bielenberg/Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 96. EL 2010, § 15 Rn. 1, siehe auch BGH, Urteil vom 25.09.1980 - III ZR 18/79 - BGHZ 78, 152 und Hess. VGH, Urteil vom 29.04.1993 - 4 UE 1391/88 - juris).
  • VGH Hessen, 16.12.2010 - 4 C 1272/10

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11
    Das ausweislich der Begründung hinter der Festsetzung stehende Planungsziel, die fußläufig erreichbaren Nahversorgungszentren und Stadtteilzentren zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie neu entstehende Verkaufsflächen zentrenrelevanter Sortimente zu steuern, ist ein grundsätzlich legitimes städtebauliches Ziel, das sich mit den Mittel der Bauleitplanung auch erreichen lässt (vgl. nur HessVGH, Urteil vom 16.12.2010 - 4 C 1272/10.N - ZfBR 2011, 168 m.w.Nw.).
  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 32.69

    Beiladung der Gemeinde; Eintritt der formellen Legalität eines Bauvorhabens nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11
    Bodenrechtliche Rechtfertigung für die Zurückstellung ist daher der Schutz einer konkreten gemeindlichen Planung (BVerwG, Urteil vom 10.12.1971 - 4 C 32.69 - BauR 1972, 97 [98]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 10 B 2354/06

    Aufstellung eines Bebauungsplans; Errichtung eines eingeschossigen Flachdachbaus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11
    Für die Streitwertfestsetzung hält es der Senat wie schon das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen für sachgerecht, bei Streitigkeiten um Zurückstellungsverfügungen die Hälfte des Wertes für eine Baugenehmigung in Ansatz zu bringen (OVG NRW, Beschluss vom 22.11.2006 - 10 B 2354/06 - juris Rn. 10 und VG Mainz, Beschluss vom 17.02.2011 - 3 L 1017/10.MZ -).
  • VGH Hessen, 29.04.1993 - 4 UE 1391/88

    Zurückstellung eines Baugesuchs - Verwaltungsakt; Berechnung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11
    Auf diese Frist sind Zeiten so genannter "faktischer Zurückstellungen", also Zeiten, in denen die Behörde den Bescheid nicht hinreichend zügig bearbeitet, sonst wie verzögert oder rechtswidrig ablehnt, anzurechnen (Bielenberg/Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 96. EL 2010, § 15 Rn. 1, siehe auch BGH, Urteil vom 25.09.1980 - III ZR 18/79 - BGHZ 78, 152 und Hess. VGH, Urteil vom 29.04.1993 - 4 UE 1391/88 - juris).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 4 B 185.87

    Zurückstellung von Baugesuchen - Unmöglichkeit oder wesentliche Erschwerung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11
    Das Sicherungsbedürfnis fehlt einer Planung deshalb erst dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Urteil vom 17.09.1987 - 4 B 185.87 - juris; zur Veränderungssperre BVerwG, Urteil vom 21.12.1993 - 4 NB 40/93 - NVwZ 1994, 685 f.).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Die Behörde darf jedoch nicht den gerichtlichen Aussetzungsbeschluss dadurch unterlaufen, dass sie einen vormaligen Verwaltungsakt durch einen inhaltsgleichen und im Wesentlichen identischen Verwaltungsakt ersetzt und diesen für sofort vollziehbar erklärt (OVG LSA, Beschluss vom 27.10.2017 - 3 m 240/17 -, Rn. 5; OVG BlnBdg, Beschluss vom 03.08.2017 - OVG 10 S 50.16 -, Rn. 8; OVG RP, Beschluss vom 10.05.2011 - 8 B 10385/11 -, Rn. 13; OVG NW, Beschluss vom 18.11.2010 - 13 B 659/10 -, Rn. 29; NdsOVG, Beschluss vom 26.01.2012 - 12 ME 291/11 -, Rn. 10; OVG Bremen, Beschluss vom 14.03.1991 - 1 B 14/91 -, sämtlich juris; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO , Std.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2017 - 3 M 240/17

    Bindungswirkung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO; Ersetzung eines

    Die Bindungswirkung eines solchen Beschlusses vermag die Behörde deshalb im Grundsatz nicht daran zu hindern, unter Aufhebung des früheren Bescheides einen neuen Verwaltungsakt anderen Inhaltes zu erlassen und dessen sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - 8 C 69.80 -, juris, Rdnr. 25; OVG RP, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 8 B 10385/11 -, juris, Rdnr. 14 [m. w. N.]).

    Auf diesen neuen Streitgegenstand kann sich die Bindungswirkung des gerichtlichen Eilbeschlusses vom 27. Februar 2017 (Az.: 1 B 12/17 HAL) nur ausnahmsweise für den Fall erstrecken, dass die Widerspruchsbehörde den durch das Verwaltungsgericht als nicht vollziehbar erklärten Bescheid durch einen inhaltsgleichen und für sofort vollziehbar erklärten Bescheid ersetzt hätte, um die Wirkung des gerichtlichen Beschlusses zu unterlaufen (VGH BW, Beschluss vom 5. März 1991 - 5 S 323/91 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 10. Mai 2011, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - 18 A 2230/21

    Voraussetzungen für den Verbrauch eines Ausweisungsinteresses

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 12 ME 291/11 -, juris, Rn. 10 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Mai 2011- 8 B 10385/11 -, juris, Rn. 14 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 1991- 5 S 323/91 -, juris, Rn. 1 m. w. N.; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechts-schutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1016 m. w. N.
  • OVG Bremen, 12.05.2021 - 1 LA 80/19

    Kostenbescheide - Einziehung von Alttextilbehältern - Zulassungsantrag -

    Die Bindungswirkung eines solchen Beschlusses vermag die Behörde deshalb im Grundsatz nicht daran zu hindern, einen neuen Verwaltungsakt zu erlassen und dessen sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen (OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 10.05.2011 - 8 B 10385/11, juris Rn. 13; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 05.03.1991 - 5 S 323/91, juris Rn. 1).
  • VG Berlin, 31.07.2013 - 19 L 175.13

    Baurecht: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

    Dieser Betrag ist im Hinblick darauf, dass vorliegend nur die Zurückstellung des Baugesuchs angegriffen wird, um die Hälfte zu reduzieren (vgl. z.B. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Mai 2011 - OVG 8 B 10385/11 -, Juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. November 2006 - OVG 10 B 2354/06 -, Juris Rn. 10).
  • VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12

    Abfallzwischenlager und Behandlungsanlage - Abfallbeseitigungsanlage;

    Der Betrag von EUR 25.000 ist im Hinblick darauf, dass nur eine Zurückstellung angegriffen wird, auf die Hälfte zu reduzieren (vgl. OVG Münster, B. v. 22.11.2006 - 10 B 2354/06, Rn. 10; OVG Rh.-Pf., B. v. 10.05.2011 - 8 B 10385/11, Rn. 20 - beide juris).
  • VG Bremen, 05.09.2011 - 5 V 936/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung eines

    Der Betrag von EUR 7125 ist im Hinblick darauf, dass nur eine Zurückstellung angegriffen wird auf die Hälfte zu reduzieren (vgl. OVG NRW, B. v. 22.11.2006 - 10 B 2354/06; OVG Rh.-Pf., B. v. 10.05.2011 - 8 B 10385/11).
  • VG Halle, 11.07.2018 - 1 B 138/18

    Maßnahmen gegenüber Tierhaltern zum Schutz vor der Geflügelpest

    Grundsätzlich ist die Behörde aber nicht gehindert, unter Aufhebung des früheren Ausgangsbescheides, einen neuen Verwaltungsakt anderen Inhalts zu erlassen und dessen sofortige Vollziehung anzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - 8 C 69.80 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 8 B 10385/11-, juris; OVG LSA, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 3 M 240/17).
  • VG Köln, 08.12.2020 - 14 L 1720/20

    Bad Honnef: Arbeiten zur Neugestaltung der Insel Grafenwerth dürfen fortgeführt

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2020 - 7 B 510/20 -, juris, Rn. 4; OVG Rlp., Beschluss vom 10. Mai 2011 - 8 B 10385/11 -, juris, Rn. 13 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - 8 C 69.80 -, juris, Rn. 25.
  • VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine sofort vollziehbare

    Ungeachtet dessen beträfe ein Mangel in Bezug auf die angestrebten Sichtachsen lediglich die Rechtmäßigkeit einer einzelnen Festsetzung, auf die es hinsichtlich der Sicherungsfähigkeit im Ganzen nicht ankommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 8 B 10385/11 -, juris).
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